Re: Rechte und Pflichten


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Verfasst von werner (office [AT] infire . at) am 24. August 2003 um 14:58:09:

Als Antwort auf: Re: Rechte und Pflichten verfasst von Reinhard Voitl am 22. August 2003 um 18:31:48:

also doch kein gewerbeschein für straßenkunst.

ich gehe einmal davon aus, dass in der jonglierszene rechnungen gestellt und einnahmen, wenn über der geringfügigkeitsgrenze, auch ordnungsgemäß versteuert werden und nicht prinzipiell schwarz gearbeitet wird. ob rechnungen über eine firma, einen verein oder auch einfach nur eine person ausgestellt werden, macht hier keinen unterschied.

solange keine steuerrechtlichen verurteilungen vorgelegt werden können, sollte niemandem pauschal schwarzarbeit und demnach steuerbetrug vorgeworfen werden.

feurige grüße





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