Re: Rechtslage beim Einradfahren


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Verfasst von Jörn Gottschau (jgottschau [AT] web . de) am 09. April 2002 um 17:41:39:

Als Antwort auf: Re: Rechtslage beim Einradfahren verfasst von Mathias Frey, Finanzjongleur am 03. September 2001 um 01:17:53:

Moin!
Ich komme aus dem Norden Deutschlands! Bei uns ist das meiner Meinung nach so, daß das Einrad als Spielzeug gilt und man dieses genau wie ein Skateboard überall auf Gehwegen benutzen darf!

Gruß
Jörn


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