Fotos und Rechte


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Verfasst von Lisounette (lisi [AT] diekeulquappen . at) am 04. März 2002 um 00:15:21:

Als Antwort auf: Re: video wjw verfasst von Wolfgang Schebeczek am 02. März 2002 um 20:06:26:

Zu respektieren ist es, aber bei der Veröffentlichung von Fotos hat der Abgebildete keine Rechte, die Veröffentlichung zu verweigern, weil die Rechte beim Fotografen liegen. Einzige Ausnahme ist, wenn der Abgebildete in seiner Ehre beeinträchtigt wird oder es sich bei der Veröffentlichung um Verleumdung handelt oder der Mensch mit Kreditschädigung rechnen muss. Wenn du böse gewesen wärst, Wolfgang, hättest du es, soweit ich informiert bin, veröffentlichen dürfen, wenn du das Foto selbst gemacht hast.
lg
lisi

: Falls du da übertriebene I-Tüpferlreiterei vermutest, hier eine Story: Ich hab vor Jahren mal ein Foto vom Klagenfurtfestival in die Kaskade geben wollen, für mich ist es eines der schönsten, das ich kenne. Es zeigt in der Hauptsache eine Festivalteilnehmerin, die mit einem Regenschirm in der Hand über ein Spannseil geht. Ihre Lage ist etwas unstabil, aber das Foto ist alles andere als gemeuchelt. Ich hab sie gefragt, ob ich das Foto verwenden darf und sie hat - ohne es zu kennen oder näher danach zu fragen - strikt abgelehnt. Sie wollte aus Prinzip in keinem öffentlichen Medium abgebildet sein. Nicht viele denken so, aber ich finde, es ist zu respektieren.

: wolfgang




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